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Nahrungsmittelprogramm


Wir stellen uns vor


Spendenabsetzbarkeit

Seit 01.09.2025 wurde PFAU die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs. 4 EstG 1988 zuerkannt. Die Patenschaften, sowie Spenden an PFAU sind somit steuerlich absetzbar. Unsere Registrierungsnummer auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums lautet SO32189.

 

Seit dem Jahr 2017 können Privatpersonen ihre Spenden nicht mehr selbst steuerlich geltend machen. Die Einmeldung beim Finanzamt muss durch die Organisation, die die Spende erhalten hat, erfolgen. Alle von Ihnen geleisteten Spenden werden von PFAU an das Finanzministerium gemeldet.


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Das war die Reise nach Simbabwe 2024

In den letzten zwei Septemberwochen reisten unsere Vereinsmitglieder Gerald, Kathi, Claus und Lucia
wieder nach Simbabwe. Auf dem Terminplan standen ein Besuch bei unseren PFAU-Studenten auf ihren
Unis sowie ein Treffen mit der neuen PFAU-Vertrauenslehrerin in Kariyangwe auf dem Plan.

 

Hier gehts zu den Fotos (Klick auf das Bild):


Tätigkeitsbericht

Was hat PFAU in den letzten 7 Jahren eigentlich so gemacht? Kurz gesagt: Ganz schön viel! Wenn ihr es genau wissen möchtet, schnuppert doch einfach mal in unseren Tätigkeitsbericht hinein.

Hier der Tätigkeitsbericht 2011 - 2015: